Strassburg.

Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist ein Pole mit seinem Wunsch nach einer Scheidung gescheitert. Die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf Scheidung, entschieden die Straßburger Richter. Der Mann wollte die Ehe mit seiner Frau auflösen, um seine neue langjährige Partnerin heiraten zu können. Ein polnisches Gericht verweigerte ihm dies, obwohl es die Zerrüttung der Ehe festgestellt hatte. Die Frau stimmte der Scheidung nämlich nicht zu. Für das Scheitern der Ehe sei allein der Mann verantwortlich, da er seine Frau betrogen habe. Die Mehrheit der Straßburger Richter sah weder den Schutz des Familienlebens noch das Recht auf Eheschließung verletzt. Das polnische Scheidungsrecht könne als Schutz des schwächeren Partners gegen „die Machenschaften und Arglist der anderen Partei“ betrachtet werden.