Berlin. Die sieben Männer, die in Berlin einen Obdachlosen in Brand stecken wollten, waren als Flüchtlinge eingereist

Schneller Fahndungserfolg nach dem Brandanschlag auf einen Obdachlosen in einem U-Bahnhof in Berlin-Neukölln: Sechs der sieben Tatverdächtigen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren haben sich Montagabend nach der Veröffentlichung von Bildern aus der Überwachungskamera bei der Polizei gestellt. Ein weiterer Tatverdächtiger wurde wenig später von Zivilfahndern im Stadtteil Hohenschönhausen festgenommen. Bei dem 21-Jährigen soll es sich um den Hauptverdächtigen handeln. Die Staatsanwaltschaft erließ am Dienstag gegen alle Verdächtigen Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

Sechs Tatverdächtige stammen aus Syrien, einer aus Libyen. Alle sieben kamen als Flüchtlinge nach Deutschland. Sechs der sieben Verdächtigen sind bereits strafrechtlich aufgefallen – unter anderem wegen Körperverletzung.

Die Gruppe steht im Verdacht, in den frühen Morgenstunden des ersten Weihnachtsfeiertages gegen zwei Uhr einen auf einer Bank schlafenden 37 Jahre alten Obdachlosen im U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Der Mann blieb bei der Attacke unverletzt, weil Passanten und ein U-Bahnfahrer ihm mit einem Feuerlöscher zu Hilfe kamen. Der mutmaßliche 21-Jährige Haupttäter hatte Papier angesteckt, mit dem der Mann sich zugedeckt hatte. Die Gruppe fuhr nach der Attacke in einer U-Bahn davon. Auf einem Video, das nach der Tat entstand, ist zu sehen, wie die sieben Freunde nach der Tat gemeinsam lachen und scherzen.

Die Tat wird von der Polizei als Mordversuch gewertet, die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen. Bleibt es dabei, drohen den jungen Männern in jedem Fall Gefängnisstrafen.

Bereits 36 Stunden nach der Tat hatte das Landeskriminalamt mit richterlicher Genehmigung mit Bildern aus Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tätern eingeleitet. Das geschah im Gegensatz zu früheren Vorfällen früh. Oft liegen Monaten zwischen Tat und einer Öffentlichkeitsfahndung. Mitte Dezember hatte es Kritik daran gegeben, dass das Video einer anderen Gewalttat in einem U-Bahnhof erst Wochen nach dem Geschehen öffentlich zu sehen war. Es zeigte, wie ein Mann eine Frau die Treppe einer U-Bahnstation heruntertritt. Sie brach sich einen Arm.

Weil die mutmaßlichen Täter sich nach der Veröffentlichung der Bilder schnell stellten, ist nun die Debatte um eine Ausweitung der Videoüberwachung neu entflammt. So fordert etwa der Bund Deutscher Kriminalbeamter eine Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufzeichnungen. Derzeit beträgt diese 48 Stunden. Danach werden Aufnahmen überschrieben. „Die Videotechnik muss auch auf den neusten Stand gebracht werden“, sagte der Berliner BDK-Vorsitzende Michael Böhl dieser Zeitung.

Debatte über umfassende Videoüberwachung

Laut BVG werden alle 173 Bahnhöfe videoüberwacht, ebenso die Busse und die U-Bahnen. „Im Sommer werden auch alle S-Bahnen mit Videotechnik ausgerüstet sein“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Parallel werde die Videotechnik der Verkehrsbetriebe erneuert. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte im vergangenen Sommer 48 Millionen Euro bewilligt. „Solche Gewaltvorfälle wie in der Schönleinstraße häufen sich aber nicht“, betonte Reetz. Seit 2011 (880 Fälle) seien die Gewalttaten auf 484 angezeigte Fälle in 2015 gesunken.