Minden .

Wann das Tempo-100-Schild an der A2 bei Bielefeld aufgestellt wurde, das weiß niemand mehr so genau. „Es war jedenfalls schon da, als ich meine erste Fahrstunde auf der Autobahn hatte“, sagt Winfried Kaiser, Richter am Verwaltungsgericht Minden. Irgendwann Anfang der 70er-Jahre müsse das gewesen sein. Mehr als 40 Jahre später stellt Kaiser nach einer mehrstündigen Verhandlung klar: Das Tempolimit darf bleiben.

Sehr zum Ärger vieler Autofahrer, die auf der Strecke schon Opfer des berüchtigten Bielefelder Blitzers geworden sind. Einer von ihnen hatte gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung geklagt – und war damit auch indirekt gegen die dort aufgestellte Radarfalle vorgegangen, die zu den einträglichsten in ganz Deutschland gehört. Täglich erwischt der Blitzer am Bielefelder Berg im Schnitt 400 Fahrer, die auf der Autobahn schneller unterwegs sind als die erlaubten 100 Kilometer pro Stunde. Satte 55 Millionen Euro hat die Anlage seit Inbetriebnahme 2008 der Stadt Bielefeld eingebracht.

Nur – davon ist Klägeranwalt Volker Böger überzeugt – fehle für das Tempolimit jede Begründung. Das sieht Richter Kaiser anders und führt in seiner Urteilsbegründung gleich mehrere Gefahren an, die aus seiner Sicht das Tempolimit angemessen erscheinen lassen: Die Strecke sei kurvenreich und schlecht einsehbar. Ein weiteres Risiko berge die abschüssige Fahrbahn. Das Urteil dürfte nicht nur das Land, sondern auch den Kämmerer von Bielefeld freuen. Zumindest vorerst. Anwalt Böger will eine Berufung prüfen. Er ist weiter der Überzeugung, dass die Autofahrer ihr Tempo zu Unrecht drosseln müssen, weil die Risikoberechnungen zu streng sind. „Es reicht, dass es dort sicher ist, und muss nicht doppelt sicher sein“, sagt er.