Berlin.

Der tödliche Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof hatte zu Beginn dieses Jahres Deutschland schockiert: Eine 20 Jahre alte Frau wurde vor einen einfahrenden Zug gestoßen und überrollt. Neun Monate nach dem grausigen Verbrechen hat das Landgericht der Hauptstadt nun die dauerhafte Unterbringung des 29-jährigen Täters in einer Psychiatrie angeordnet. Eine Bestrafung wegen Mordes sei wegen einer Erkrankung nicht möglich, begründeten die Richter am Dienstag.

Der Beschuldigte hatte die ihm unbekannte Frau am 19. Januar 2016 auf dem Bahnsteig der Station Ernst-Reuter-Platz im Stadtteil Charlottenburg von hinten attackiert. „Es war ein schicksalhaftes Zusammentreffen – die junge Frau war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Die 20-Jährige sei ohne Chance gewesen. „Er fixierte sie, wartete die Einfahrt der U-Bahn ab und schubste sie mit voller Wucht ins Gleisbett.“ Sie war sofort tot. Der in Hamburg geborene und aufgewachsene Mann befand sich gerade zwei Stunden in Berlin, als es zum tödlichen Angriff kam. Nur Stunden zuvor war er aus einer psychiatrischen Klinik in Hamburg entlassen worden. Der 29-Jährige habe sich – von Verfolgungsideen geplagt – freiwillig in das Krankenhaus begeben, hieß es weiter im Urteil. Dort habe er sich „mit allen angelegt“ und sei nach mehr als zwei Wochen ohne akute Symptomatik entlassen worden.

Es war 23.35 Uhr, als die 20-Jährige auf dem U-Bahnhof stand. Sie schrieb ihrer Mutter noch eine SMS: „Bin gleich zu Hause. Ich liebe dich.“ Als der Zug gegen 23.36 Uhr einfuhr, griff der 29-Jährige an. Die Zugführerin bremste. Doch sie konnte die Tragödie nicht verhindern. Ein Anwalt der Familie der Getöteten hatte am zu Verhandlungsbeginn erklärt, in Hamburg seien 2015 viele Strafverfahren gegen den 29-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden. „Man hat es sich einfach gemacht“, kritisierte der Anwalt. Ob seitens der Nebenkläger rechtliche Schritte gegen Behörden oder Einrichtungen angestrebt werden, blieb zunächst offen.