München/Hamburg. Zwischenfälle wie mit dem Lufthansa-Airbus würden zunehmen. Weil Drohnen immer beliebter werden, raten Experten zu Tricks.

Der Hamburger Luftfahrtexperte Cord Schellenberg schätzt die Gefahr für Flugzeuge durch zu hoch fliegende Drohnen als hoch ein. „Gewisse Teile von Drohnen sind hart genug, um Triebwerke, Cockpit, Tragflächen und andere Teile von Flugzeugen zu beschädigen“, sagte Schellenberga. Auch könnten herabfallende Teile bei Start und Landung Menschen auf dem Boden verletzen.

„Wenn man sich anschaut, welche Schäden große Vögel an Flugzeugen anrichten können, muss man die Gefahr durch Drohnen als groß einschätzen“, sagte Schellenberg weiter und betonte: „Drohnen gehören nicht in solche Höhen, die Drohnenbesitzer gefährden Menschenleben.“

Am Donnerstagabend war es beim Landeanflug eines mit mehr als 110 Menschen besetzten Lufthansa-Airbus in 1700 Meter Höhe zu einer gefährlichen Begegnung gekommen. Die Drohne tauchte nach Angaben des Piloten nur wenige Meter von dem Passagierjet entfernt auf.

„Man stelle sich vor, die Drohne wäre ins Triebwerk geraten oder ins Cockpit eingeschlagen - da wären im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr gewesen“, sagte Markus Wahl von der Piloten-Gewerkschaft Cockpit. Der schwere Zwischenfall hatte sich am Donnerstagabend gegen 19 Uhr über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau ereignet. Der Airbus A321 kam nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers aus Frankfurt am Main, an Bord waren demnach 108 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder.

Die mit vier Rotoren ausgestattete Drohne sei nur etwa zehn Meter neben der rechten Flügelspitze des Airbus unterwegs gewesen, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit. Nach Angaben des Piloten habe die Drohne einen Durchmesser von etwa 50 Zentimetern gehabt.

Das müssen Drohnen-Piloten wissen

Auch in Deutschland benutzen immer mehr Menschen die kleinen, ständig billiger werdenden Drohnen. Allerdings muss ein Drohnenpilot sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen.

Erst Ende Juni hatte die Deutsche Flugsicherung eine Registrierung von Drohnen angemahnt. Dies sollte in der geplanten Neufassung der Luftverkehrsordnung festgeschrieben werden, sagte der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung, Klaus-Dieter Scheurle. Für die DFS gehe es darum, auch bei einer wachsenden Zahl von Drohnen die Sicherheit im deutschen Luftraum zu gewährleisten.

SIM-Karte für Drohnen?

Scheurle schlug auch vor, eine Chipkarte für Drohnenbesitzer einzuführen. Ähnlich wie bei der SIM-Karte fürs Mobiltelefon müsste jeder Drohnenpilot die Karte in seinem Fluggerät aktivieren, bevor ein Start möglich ist. Dadurch lasse sich etwa bei einem Unfall oder bei Missbrauch nachvollziehen, wer die Drohne gesteuert habe.

Mitte Juni hatte eine Drohne sogar zur Schließung des Flughafens in Dubai geführt. „Unberechtigte Drohnen-Aktivität“ sei für 69 Minuten der Grund für die Schließung des Luftraums über dem Drehkreuz für den internationalen Flugverkehr gewesen, teilten Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit.