Potsdam. Der mutmaßliche Mörder von Elias und Mohamed hat sich im Prozess zum ersten Mal geäußert. Silvio S. verlas eine vorbereitete Erklärung.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder Silvio S. haben am Dienstag die Opfer-Anwälte und die Verteidiger ihre Schlussplädoyers gehalten. Beim Strafmaß schlossen sich die Anwälte der Mütter von Elias und Mohamed als Nebenklägerinnen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Anklagevertreter Peter Petersen hatte am Vortag Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Die Verteidiger von Silvio S. stellten keinen konkreten Antrag, sahen aber die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als nicht gegeben an. Nachdem er trotz wiederholter Appelle des vorsitzenden Richters den gesamten Prozess über geschwiegen, gab Silvio S. bei seinem Schlusswort erstmals eine Erklärung ab.

Unsagbares Leid der Kinder

Ein Sachverständiger hatte in der vergangenen Woche bereits erschreckende Details über die letzten Stunden im Leben der Jungen beschrieben. In den Schlussplädoyers der Opfer-Anwälte kam noch einmal das Martyrium von Elias und Mohamed zum Ausdruck. Zwei kleine Jungen, missbraucht, gepeinigt und verängstigt, die verzweifelt nach ihren Müttern rufen. Und zwei Mütter, die das unsagbare Leid und der Tod ihrer Kinder wohl ihr Leben lang verfolgen wird.

„Der Junge hat, obwohl erst vier Jahre alt, alles Schlimme und Verdorbene dieser Welt gesehen“, sagte Khubaib Mohammed, Anwalt von Mohameds Mutter. Für seine Mandantin sei der Angeklagte „eine Bestie“, die ihr das Liebste genommen habe, ergänzte der Anwalt.

Franziska Neumann, die die Mutter von Elias vertritt, verwies darauf, dass ihre Mandantin bis heute nicht wisse, wie und wann ihr kleiner Junge gestorben sei. Auch sie appellierte noch einmal an Silvio S., sein Schweigen zu brechen. „Geben sie einer Mutter Gewissheit, was mit ihrem Kind passiert ist, vielleicht hilft es ihr, das schreckliche Geschehen besser zu verarbeiten, wandte sich die Anwältin direkt an den Angeklagten.

Stockend vorbereitete Erklärung verlesen

Als der Vorsitzende Silvio S. das letzte Wort erteilte, verlas der Angeklagte stockend eine vorbereitete Erklärung vom Blatt ab. Er bereue, was er getan habe und er wisse, was er getan habe, mit dieser Schuld und dem Bewusstsein, nichts mehr ungeschehen machen zu können, müsse er von nun an leben, sagte S. „Ich möchte mich eigentlich nur entschuldigen bei all denen, denen ich mit meinen Taten Leid zugefügt habe, bei den Familien und Freunden von Elias und Mohamed“, so der 33-Jährige.

Der Antrag, den Staatsanwalt und Opfer-Anwälte stellten entspricht der höchsten Strafe, die im deutschen Recht verhängt werden kann. Es ist ein Strafmaß, in dem Lebenslänglich tatsächlich auch Lebenslänglich bedeuten kann. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verhindert eine vorzeitige Begnadigung.

Und die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe bedeutet, dass der Verurteilte anschließend noch so lange hinter Gittern bleibt, wie nach Einschätzung medizinischer und psychologischer Sachverständiger eine Gefahr von ihm ausgeht. Sein Urteil will das Gericht in der kommenden Woche sprechen. (hhn)