Berlin. Vor einem Berliner Gericht streitet ein Vater mit der Evangelischen Schulstiftung. In dem Prozess geht es um nicht mal einen Cent.

Absurder Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin: Der Vater eines ehemaligen Schülers und die Evangelische Schulstiftung kämpfen um 0,29 Cent. Wie die „BZ“ berichtet, beschäftigen sich insgesamt drei Ämter mit 70 Seiten Akten.

Angefangen hatte demnach alles im April 2015. Damals mahnte die Schulstiftung das fällige Schulgeld für den Sohn des Mannes an. Da dieser aber umgezogen war, konnte die Forderung von 119, 54 Euro nicht zugestellt werden. „Ich hatte neu geheiratet und einen neuen Nachnamen“, sagt Alexander Klisch gegenüber dem Blatt. Die Mutter des Kindes überwies das Geld kurze Zeit später. Doch Klisch bekam im August eine Mahnung über 72,26 Euro, die sich aus fünf Euro Melderegisterauskunft, Anwaltskosten und sonstigen Auslagen zusammensetzen. Diese beglich der Vater angeblich sofort.

Gericht stuft Fall als „unerheblich“ ein

Doch wenige Zeit später erhielt der Mann einen Vollstreckungsbescheid. Er habe zwar pünktlich überwiesen, doch das Geld sei vier Tage zu spät eingegangen. Deswegen würden die geforderten Hauptkosten (die fünf Euro für die Melderegisterauskunft) zu Lasten Klischs verzinst. Der anfallende Betrag: 0,29 Cent.

Das Gericht habe die Forderung als „unerheblich“ eingestuft. Das endgültige Urteil aber fällt am 6. Juli. (abo)

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.