Berlin. Christoph S. soll in der S-Bahn aus Fremdenhass auf zwei Kinder uriniert haben. Sein Anwalt sagt, ihm sei die Hose heruntergerutscht.

Diese Nachricht aus Berlin sorgte im August vergangenen Jahres bundesweit für Empörung: „Zwei Rechtsextremisten beschimpften Samstagabend eine Familie in der S-Bahnlinie 41 fremdenfeindlich. Dann urinierte einer der Männer vor den anderen Fahrgästen auf die Kinder. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.“

Acht Monate später steht einer der Täter vor einem Berliner Schöffengericht. Auf älteren Fotos hat Christoph S. noch eine Glatze und wirkte sehr martialisch. Vor Gericht nun genau das Gegenteil: Der 29-Jährige hat einen unauffälligen Kurzhaarschnitt, sitzt brav auf der Anklagebank, beobachtet scheinbar emotionslos Gericht und Zeugen und verzichtet dabei auf abfällige Gesten – wie sie nicht selten bei Angeklagten mit dieser Gesinnung in Strafprozessen zu erleben sind.

Angeklagter entblößte sich vor Familie

Die Strategie der Verteidigung ist klar: ein Geständnis, Reue und in der Konsequenz ein möglichst milde Strafe. So werden dann auch die meisten Anklagepunkte in einer von einem Verteidiger vorgetragenen Erklärung pauschal als richtig eingeschätzt. Dabei geht es um „Heil Hitler“-Rufe, rassistische Beschimpfungen von Fahrgästen bei S-Bahnfahrten am 27. März, und am 28. August. Einem Mann, der sich weigerte, Christoph S. nachzuahmen und den Arm zum „Hitlergruß“ zu heben, wurde getreten und ins Gesicht geschlagen – verbunden mit den Worten: „Ich bin ein Nazi, ich mache dich fertig!“

Nur eine Sache wird bestritten: „Der Angeschuldigte zeigte gegenüber einer Familie mit Migrationshintergrund abwechselnd sein entblößtes Geschlechtsteil und Gesäß, um seine Missachtung gegenüber Ausländern kundzutun und die zuvor geäußerten Parolen zu unterstreichen“, wird die Szene im Anklagesatz beschrieben.

Dass auf die Familie auch uriniert wurde, hat die Staatsanwaltschaft nicht angeklagt, weil es die Beweislage bislang nicht hergibt. Die junge Mutter und ihre beiden Kinder konnten nicht gefunden werden – die Frau steht also als Zeugin nicht zur Verfügung. Auch sonst gibt es keine Zeugen, die genau gesehen haben, dass Christoph S. bei seiner Attacke in der S-Bahn tatsächlich auf Fahrgäste urinierte.

Richterin interessiert vor allem die Pinkel-Szene

In der Erklärung des Angeklagten heißt es dazu, er habe die Familie auch mit seinem entblößten Unterleib nicht entwürdigen wollen. Die Hose sei ihm versehentlich heruntergerutscht. Er soll allerdings nach seiner Festnahme zu einem Arzt sinngemäß gesagt haben, dass er die Aufregung nicht verstehe. Er sei ja auch schon „angepisst“ worden, ohne dass es Konsequenzen gegeben habe. So steht es zumindest in einem Protokoll.

Ob das Schöffengericht Christoph S. glaubt, bleibt abzuwarten. Es ist jedenfalls schon bei der Befragung der ersten Zeugen deutlich herauszuhören, dass die Richterin vor allem die widerwärtige Pinkel-Szene interessiert.

Eine 35-jährige Zeugin erzählt vor Gericht, dass Christoph S. und Kumpane an jenem 28. August gegen 21.45 Uhr laut „NSDAP“ gegrölt hätten, als sie am Bahnhof Landsberger Allee in die S-Bahn gestiegen seien. Der offenkundig stark angetrunkene Christoph S. habe „wer von euch steht jetzt auf“, gebrüllt, worauf sich eine Frau tatsächlich verängstigt von ihrem Platz erhoben habe.

Ein 28-jähriger Student gibt zu Protokoll, wie „geschockt“ er von dem Auftritt der „gewalttätig und aggressiv auftretenden“ Männer gewesen sei, und dass er Angst gehabt und sich deswegen nicht eingemischt habe.

Opfer waren eine dunkelhaarige Frau und ihre beiden Kinder

Am genauesten hatte ein Sozialarbeiter die Situation in Erinnerung: Der Angeklagte Christoph S. sei geradewegs auf „die dunkelhaarige junge Mutter und ihre beiden Kinder zugegangen und habe die Hose heruntergelassen“, sagte der 26-Jährige. Der Begleiter des Angeklagten habe gesagt: Du kannst die doch jetzt nicht anpissen. „Da habe ich noch gedacht, na wenigstens der ist halbwegs vernünftig“, sagte der Sozialarbeiter. Ein Irrtum, sei doch anschließend der Satz gefallen: „Das ist nur dreckiges Asylantenpack, das ist doch nicht einmal deine Pisse wert.“

Gegen den 38-jährigen Robert Sch. wird gesondert ermittelt. Er wird derzeit noch begutachtet. Aber auch ihn erwartet ein Strafverfahren.

Christoph S. wird trotz seines Teilgeständnisses wohl kaum mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Er hat 19 Einträge im Bundeszentralregister, ist auch einschlägig vorbestraft; zuletzt wurde er nach einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen. Dort hatte er eine Therapie für Alkoholiker abgebrochen. Deswegen wurde er vom Gericht bei der Entlassung unter eine so genannte Führungsaufsicht gestellt, verbunden mit der Weisung, keinen Alkohol mehr zu konsumieren. So sollte verhindert werden, dass er betrunken „weiter Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte mit rechtsextremen Hintergrund“ begeht. Gegen dies Auflage hat er verstoßen. Nach der Festnahme am 22. August wurden bei ihm 2,11 Promille Blutalkohol gemessen. Und auch bei den beiden rechtsextremen Auftritten am 27. März stand er nach Zeugenaussagen unter Alkoholeinfluss.

Der Prozess wird am 26. April mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.

Dieser Artikel ist zuerst bei der Berliner Morgenpost erschienen.