Berlin. Darf die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ mit Schildern auf „Nudelmessen“ hinweisen? Diese Frage beschäftigt nun ein Gericht.

Der Streit über Gottesdiensthinweisschilder für „Nudelmessen“ der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ in der brandenburgischen Provinz geht weiter. Eine gütliche Einigung zwischen der satirischen Weltanschauungsgemeinschaft und dem Land Brandenburg sei nicht erreicht worden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts in Frankfurt an der Oder am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst. Eine Entscheidung will das Gericht am 13. April veröffentlichen. Bei dem Streit geht es um eine offizielle Genehmigung, Hinweisschilder für „Nudelmessen“ an den vier Ortseingängen im uckermärkischen Templin aufstellen zu dürfen.

Während die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ sich als Weltanschauungsgemeinschaft versteht und mit der Klage indirekt auch die Gleichbehandlung mit Religionsgemeinschaften erreichen will, will das Gericht lediglich prüfen, ob eine zivilrechtliche Vereinbarung über das Errichten der Schilder besteht. Hingegen müsse die Frage, ob es sich bei den „Pastafaris“, wie sich die Anhänger der „Spaghettimonster“-Kirche nennen, um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt, vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden, erklärte die Zivilgerichtskammer in der mündlichen Verhandlung.

Streit begann schon 2014

Die Kläger berufen sich auf eine mündliche Vereinbarung zur Aufstellung der Hinweisschilder mit dem Landesbetrieb Straßenwesen. Diese bestreitet das Land. Der Streit hatte 2014 begonnen, als die „Spaghettimonster“-Kirche Hinweisschilder an einen Mast gehängt hatte, an dem bereits Schilder von anderen Religionsgemeinschaften hingen. Das Straßenbauamt nahm die Schilder der „Pastafaris“ wieder ab. Medienberichten zufolge hat aber der Bürgermeister des Ortes erlaubt, die Hinweisschilder bis zur Klärung des Streits vor Gericht an anderen städtischen Masten zu montieren. (epd)