München.

Nachdem sich eine gläubige Muslimin in einem ersten Prozess weigerte, als Zeugin ohne Schleier auszusagen, war sie am Donnerstag erneut geladen. Im Berufungsprozess zeigte die Zeugin den Verfahrensbeteiligten diesmal ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen. An dem Urteil änderte das nichts – der Angeklagte wurde erneut freigesprochen. Der Richter wollte das Gesicht der Frau sehen, um ihre Mimik zu erkennen.