Duisburg. Ein Rottweiler fällt über ein kleines Kind her und verletzt es schwer. Die Begleiterin und die Halterin stehen jetzt vor Gericht.

Die blutige Attacke eines Rottweilers auf ein zweijähriges Mädchen in Duisburg beschäftigt am Montag (9 Uhr) das Duisburger Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft hat die Halterin des inzwischen bereits eingeschläferten Tieres wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Einer Bekannten der Frau, die den Hund am 6. Juli 2015 ohne Leine und ohne Maulkorb ausgeführt hatte, wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Als der Rottweiler „Pascha“ das Mädchen am Rheinuferdeich sah, ging sofort sein Jagdinstinkt mit ihm durch. Er verfolgte das Kind und biss immer wieder zu. Unter anderem riss er dem Mädchen fast die gesamte Kopfhaut mit Haaren ab. Dem Vater des Kindes und mehreren Passanten gelang es schließlich, den Hund von seinem Opfer wegzuzerren. Die Hundehalterin verfügte über eine Ausnahmegenehmigung „Pascha“ auch ohne den sonst vorgeschriebenen Maulkorb zu führen. Diese Genehmigung galt aber nur für sie, nicht für ihre Bekannte.

Hund griff schon zuvor mehrere Kinder an

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich beiden Frauen nur Fahrlässigkeit vorgeworfen. In einem ersten Prozess vor der Einzelrichterin am Amtsgericht sagten jedoch mehrere Zeugen aus, auch ihre Kinder und Hunde seien bereits von „Pascha“ angegriffen worden. Daraufhin gab die Einzelrichterin das Verfahren an das Schöffengericht ab. Dort muss jetzt geprüft werden, ob die Halterin das frühere aggressive Verhalten ihres Hundes möglicherweise bewusst ignorierte und damit doch vorsätzlich handelte, als sie das Tier ihrer Bekannten anvertraute.

Auf schwere Körperverletzung steht eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Der Vorwurf schließt die Annahme mit ein, dass das Mädchen ein Leben lang durch die Narben entstellt sein wird.