Berlin.

Facebook hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, laut dem das Onlinenetzwerk den Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen muss. Das teilte das zuständige Landgericht in Berlin am Montag mit. Die Richter hatten im Dezember 2015 entschieden, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Somit wollen sie den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe.