Bonn . Kundin tritt auf Mandarine, rutscht aus und erleidet ein Schädelhirntrauma. Supermarktkette muss Schmerzesgeld zahlen.

Tretmine Mandarine: Plattgetreten auf dem Boden ist das Früchtchen offenbar genauso gefährlich wie die allseits bekannte Bananenschale - nach einem folgenschweren Sturz zahlt eine Supermarktkette einer 71-jährigen Kundin nun 12.000 Euro Schmerzensgeld.

Wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts am Donnerstag mitteilte, einigten sich die Parteien auf diesen Vergleich. Die Rentnerin war am 6. Oktober 2014, um 17.15 Uhr, in einer Filiale des Supermarkts in Ruppichteroth im Bergischen Land vor dem Gemüseregal auf eine Mandarine getreten und gestürzt. Erst danach sah sie einen orangefarbenen Früchtematsch auf dem Boden und an ihren Schuhen.

Zahlreiche Verletzungen durch Mandarinensturz

Bei dem Sturz war die 71-Jährige mit dem Kopf gegen eine Theke geprallt und hatte hierdurch ein Schädelhirntrauma erlitten. Sie zog sich eine Beckenringfraktur zu und einen Sehnenabriss am Daumen, der später noch operiert werden musste. Der Supermarkt, so die Klägerin, habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da die Filialleitung nicht regelmäßig die Obst- und Gemüseabteilung kontrolliert hätte. Ursprünglich wollte die Kundin mit 22.000 Euro entschädigt werden. (dpa)