Kassel. Auf die Haft folgt Sicherungsverwahrung. “Entschuldigungsschreiben“ an die Opfer machte alles nur noch schlimmer.

Sexueller Missbrauch in weit über 100 Fällen: Immer kleine Mädchen, die jüngsten Opfer waren gerade einmal drei Jahre alt, zum Teil filmte er seine abscheulichen Taten. Nun muss ein 57 Jahre alter Mann aus dem nordhessischen Wolfhagen für zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht Kassel ordnete am Dienstag zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Grund dafür ist nach Aussage des Richters außer den Taten ausgerechnet Auch ein „Entschuldigungsschreiben“ des Mannes an die Opfer. Durch die Art der Kontaktaufnahme habe der pädophile Mann „dokumentiert, dass er weiter interessiert ist“, sagte der Vorsitzende Richter. Dies spreche für eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. „Der Schutz weiterer kindlicher Opfer gebietet die Anordnung der Sicherungsverwahrung.“

„Das Urteil ist keine Überraschung. Die Briefe waren keine hervorragende Idee meines Mandanten“, sagte Verteidiger Ullrich Goetjes nach dem Schuldspruch.

141 Fälle von sexuellem Missbrauch

Insgesamt 141 Mal Fälle von sexuellem Missbrauch an fünf Kindern im Alter zwischen 3 und 13 Jahren konnten dem 57-Jährigen nachgewiesen werden, zudem fanden die Ermittler tausende Kinderporno-Dateien auf seinem Computer. Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich weitgehend regungslos auf.

Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Wolfhager sein umfassendes Geständnis aus dem ersten Verfahren erneuert. Demnach missbrauchte er fast 20 Jahre lang junge Mädchen. Viele Taten hatte er gefilmt oder fotografiert. Die Mädchen waren entfernt mit ihm verwandt oder die Kinder von Bekannten. Nach eigener Aussage hat er den Hang zur Pädophilie bereits seit den 80er Jahren.

Das Gericht bestätigte damit das Urteil vom Februar 2014, gegen das der Angeklagte Revision eingelegt hatte. Die Kammer musste neu über das Strafmaß und die Sicherungsverwahrung entscheiden. Verteidiger Goetjes kündigte an, das Urteil zu akzeptieren, damit der Mann therapiert werden könne.