Köln. Bei dem Rennen raste ein Fahrer über eine rote Ampel und rammte ein Taxi. Einer der Fahrgäste starb. Jugendstrafen für Angeklagte.

Es war wohl eine spontane Idee: Mal sehen, wer schneller ist. Die beiden Freunde sind nachts mit zwei Autos unterwegs, als sie auf einer großen Straße in der Kölner Innenstadt plötzlich aufs Gaspedal treten und sich gegenseitig überholen - bis der Tacho 115 zeigt. Dann knallt es: Einer der Fahrer rast über eine rote Ampel und rammt ein Taxi. Ein darin sitzender Fahrgast kommt ums Leben, die vier anderen Insassen werden verletzt. Am Dienstag hat das Kölner Amtsgericht die beiden 20 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt.

Eines stellt Richter Dirk Luhmer ausdrücklich fest, und auch Staatsanwalt und Verteidiger betonen es in ihren Plädoyers: Die Angeklagten gehören nicht der typischen Raser- und Tuning-Szene an, die sich immer wieder zu illegalen Rennen verabredet. Allein in Köln schätzt die Polizei diese Szene auf rund 200 junge Männer, die sich mit aufgemotzten Fahrzeugen treffen und aus Imponiergehabe bei Wettrennen messen.

Richter: „Absolut jugendtypische Tat“

Zwei Mitglieder dieser Szene sollen auch für den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin in Köln verantwortlich sein: Bei einem Rennen kam einer der Wagen im April 2015 von der Straße ab und schleuderte gegen die Studentin, die auf dem Radweg fuhr. Der Fall hatte für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt, die Polizei richtete eine spezielle Ermittlungsgruppe ein, um die Szene stärker ins Visier zu nehmen. Der Prozess gegen die beiden Beschuldigten beginnt Mitte Februar.

Bei den zwei Angeklagten, die am Dienstag zu Jugendstrafen von zwölf und 16 Monaten verurteilt wurden, liegt der Fall nach Überzeugung der Richter anders. Hier handele es sich um ein wohl einmaliges Vorkommnis und eine „absolut jugendtypische Tat“, die in einem Moment des „Totalversagens“ geschehen sei. Beide Angeklagte waren bis dahin unbescholten, sie leben noch bei ihren Eltern, wollen bald ein Studium beginnen und verdienen sich mit Nebenjobs etwas Geld dazu.

Dass die Angeklagten ein Geständnis ablegten und so den anderen Unfallbeteiligten ein Erscheinen vor Gericht ersparten, werteten die Richter ebenso positiv wie die Entschuldigung und erkennbare Reue der jungen Männer. „Wir haben Mist gebaut, es tut mir leid“, sagte der eine 20-Jährige. Auch sein Freund sprach von einem Fehler: „Ich habe noch oft die Bilder von dem Unfall im Kopf.“ Nach Angaben seines Anwalts ist er in psychologischer Behandlung, um das Geschehen aufzuarbeiten.

Fahrgast im Taxi war nicht angeschnallt

Dennoch: Die Angeklagten seien bei ihrem Rennen „ganz bewusst und völlig rücksichtslos ein Risiko eingegangen“, betonte Richter Luhmer. Mit dem Tod eines Menschen habe das Ganze den schlimmsten denkbaren Ausgang genommen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass den getöteten 49-Jährigen ein Mitverschulden treffe, weil er im Taxi nicht angeschnallt war.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr haben die beiden Angeklagten sich laut Gericht vorläufig als untauglich erwiesen. Frühestens in einem Jahr kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung überprüft werden, ob sie ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.