Düsseldorf. Seit drei Jahren wehrt sich der bundesweit bekannte Raucher Friedhelm Adolfs gegen den Rauswurf aus seiner Mietwohnung.

Der spektakuläre Streit um die Düsseldorfer Mietwohnung von Raucher Friedhelm Adolfs (77) geht in die entscheidende Phase. An diesem Montag hat das Landgericht in Düsseldorf zur großen Beweisaufnahme geladen. Die Richter wollen zwölf Zeugen hören, um dann an einem späteren Termin zu entscheiden, ob der Raucher seine Nachbarn in einem Düsseldorfer Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt hat. In dem Fall müsste er seine Wohnung nach mehr als 40 Jahren räumen.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit 2013

Die Vermieterin muss allerdings nachweisen, dass die Belästigung durch den Qualm so stark war, dass die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet wurde. Dies könnte zum entscheidenden Problem werden. Denn grundsätzlich dürfe Adolfs in seiner Wohnung rauchen - das hatte Richter Rolf Maurer bereits klargestellt.

Das Gericht hat das Erscheinen des Mieters angeordnet. Die Vermieterin darf der Verhandlung dagegen weiter aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben.

Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013: Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus der Wohnung bestätigt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers, hieß es zur Begründung.

Mieter sollen sich zur Rauchbelästigung äußern

Im Juni 2014 erlitt Adolfs auch in zweiter Instanz eine Niederlage: Das Landgericht schlug sich ebenfalls auf die Seite der Vermieterin und wies seine Berufung zurück.

Doch im Februar 2015 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen.

Nun sollen die übrigen Mieter im Haus zur Belästigung durch den Rauch Stellung nehmen. Witwer Adolfs hat seinerseits Zeugen aufgeboten, die ihn in der fraglichen Zeit in seiner Wohnung besucht hatten.