Augsburg.

Das Landgericht Augsburg wird in den kommenden Wochen den Antrag von Uli Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung prüfen. Vor Mitte Januar sei aber mit keiner Entscheidung zu rechnen, sagte Justizsprecher Claus Pätzel.

Der Anwalt des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten hatte bereits Anfang November mitgeteilt, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt habe. Sollte diesem stattgegeben werden, müsste der 63-Jährige nur die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen, der Rest würde auf Bewährung ausgesetzt. Anfang März 2016 könnte Hoeneß demnach auf freien Fuß kommen.

Hoeneß war im März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In der Landsberger Justizvollzugsanstalt hatte Hoeneß im Juni 2014 seine Gefängnisstrafe angetreten. Inzwischen ist er jedoch Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung vom FC Bayern in München. Die Wochenenden kann Hoeneß meist zu Hause verbringen.

Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln der Zeit zur Bewährung ausgesetzt, der Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte.

Was Hoeneß nach seiner Haftentlassung plant, ist bisher nicht bekannt. Laut „Bild“-Zeitung will er erst einmal mit seiner Frau Urlaub machen, um über seine Zukunft nachzudenken. Vor Antritt seiner Haftstrafe hatte Hoeneß bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des FC Bayern erklärt: „Das war’s noch nicht!“