Berlin . Der Tod der 18 Jahre alten Frau ging vielen Menschen nahe. Für den Täter kommt nur die Höchststrafe in Betracht, urteilen die Richter.

Der Mörder einer Berliner Abiturientin ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sieben Monate nach dem qualvollen Tod der 18 Jahre alten Frau sprach das Berliner Landgericht den 31-Jähriger am Donnerstag auch wegen versuchter Vergewaltigung schuldig. „Der Angeklagte wollte sie vergewaltigen, sie war arglos, wehrlos“, hieß es im Urteil. Als sich die Frau wehrte, habe er sie erwürgt, um seinen Angriff zu verdecken.

Was in der Nacht zum 16. Mai nahe des Bahnhofs Wuhletal im Ortsteil Kaulsdorf geschah, sei „der Albtraum aller Eltern“, sagte Richter Ralph Ehestädt. Der Angeklagte habe das Opfer an einem U-Bahnhof zufällig gesehen. „Ein Mädchen, das in seinen Fantasierahmen passte.“ Er habe es verfolgt und auf einem einsamen Weg von hinten gepackt. „Ohne Zweifel war es Heimtücke und ein Verdeckungsmord.“

"Ich halte ihn für sehr gefährlich"

Der Anwalt der Eltern der Getöteten zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Man kann froh sein, dass er eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen hat, ich halte ihn für sehr gefährlich“, sagte Nebenklage-Anwalt Roland Weber. Die Eltern waren nicht ins Gericht gekommen.

Die 18-jährige Hanna aus Kaulsdorf, die gerade Abitur gemacht hatte, war nach einer Party auf dem Heimweg, als sie ganz in der Nähe ihres Elternhauses attackiert wurde. Sie starb qualvoll. Drei bis acht Minuten lang wurde sie gewürgt.

Staatsanwalt und Nebenkläger hatten neben der Höchststrafe auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. Aus Sicht der Richter lagen die juristischen Voraussetzungen dafür aber nicht vor. Der Angeklagte habe sich selbst gestellt, nachdem Bilder aus U-Bahn-Überwachungskameras veröffentlicht worden waren. Zudem habe er ein Teilgeständnis abgelegt und keine Vorstrafen. Der Staatsanwalt kommentierte das Urteil als „sehr gut begründet“.

"Leichte Intelligenzminderung"

Der Angeklagte hatte die Tötung als einen Unfall nach einem Sturz bezeichnet. Bei dem Berufs- und Arbeitslosen, der noch bei seinen Eltern lebte, liege eine „leichte Intelligenzminderung“ vor, so das Gericht. Der Mann habe aus Faulheit nicht gearbeitet, besitze aber „beachtliche Fähigkeiten am Computer oder beim Modellbau“.

Obwohl auch der Verteidiger von einem Mord ausging, kündigte er Revision an. Aus seiner Sicht sei sein Mandant wegen geringen Intelligenz nicht voll schuldfähig.