Darmstadt. Der Vater räumt die Tötung seiner Tochter vor Gericht ein, die Mutter hat bei der Tat zugesehen. Wie wird das Gericht entscheiden?

Im Darmstädter Mordprozess gegen strengreligiöse muslimische Eltern wegen des gewaltsamen Todes ihrer Tochter hat die Anklage für Vater und Mutter eine lebenslange Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte vor dem Landgericht am Donnerstag außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dies würde eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen.

Der Vater (52) und die Mutter (41) hätten den Tod der 19-Jährigen „kaltblütig geplant“, weil die junge Frau sexuelle Kontakte zu einem Freund hatte, aber nicht verheiratet war. Die Eltern hätten sich für das aus ihrer Heimat Pakistan mitgebrachte Wertesystem entschieden und zeigten auch keine Reue. „In meinen Augen weinen sie nur um sich selbst, nicht um ihre Tochter“, sagte Staatsanwältin Barbara Sieger.

Verteidiger: „Vater lebt in dem Glaskasten seiner Gemeinde“

Der Verteidiger des Vaters meinte, die Herkunft müsse berücksichtigt werden. Der 52-Jährige habe gar nicht anders handeln können. „Das ist kein normal sozialisierter Mensch“, sagte Anwalt Ulrich Schmid. „Er lebt in dem Glaskasten seiner Gemeinde.“ Der muslimische Glaube betrachte Sex vor der Ehe als schwerstes Vergehen.

Der Vater hatte die Tötung am ersten Verhandlungstag im September gestanden. Nach Feststellung der Staatsanwältin erwürgte er die 19-Jährige im Januar im Schlaf. Seine Frau habe zugesehen und sei auch vollkommen einverstanden gewesen. Anschließend hätten beide die tote Tochter weggebracht, um sie „in einer Mülltüte einfach zu entsorgen“.

Nach dem Plädoyer des zweiten Verteidigers will das Schwurgericht noch am Donnerstag ein Urteil verkünden.