Die Flugbegleiter der Lufthansa streiken ab Freitag – mit neuer Taktik. Betroffene Kunden sollten diese Fakten kennen.

Mit einer neuen Streiktaktik wollen die Flugbegleiter die Lufthansa treffen. Fluggäste müssen sich ab diesem Freitag für eine ganze Woche auf Flugausfälle einrichten, nachdem am Donnerstag ein letzter Verhandlungsversuch gescheitert ist. Der genaue Umfang der Streiks ist unklar. Bislang teilte die Gewerkschaft Ufo nur mit, dass aus Rücksicht auf die Planungen der Passagiere bis Freitag, 12 Uhr, nicht gestreikt werde. Weitere Einzelheiten werde man am Freitag bekanntgeben.

Ufo-Chef Nicoley Baublies machte klar, dass man die Streiks von Tag zu Tag flexibel handhaben will, um der Lufthansa möglichst wenig Chancen auf Reaktionen zu geben. „Die Kunden müssen sich alle drauf einstellen, dass ihr Flug ausfallen könnte.“ Es komme auch darauf an, ob das Unternehmen rechtliche Schritte einleite oder weitere Provokationen äußere.

Bei der Last-Minute-Verhandlung habe Lufthansa damit gedroht, bei Annahme der Ufo-Forderung in Zukunft kein Kabinenpersonal mehr einzustellen und weitere Flugzeuge von der Lufthansa in andere, billigere Airlines zu verlagern. Lufthansa hatte hingegen erklärt, man sei bereit, auf alle Forderungen zu den strittigen Betriebs- und Übergangsrenten einzugehen. Neueinsteigern sollte allerdings eine geringere Altersversorgung auf dem Niveau anderer DAX-Konzerne angeboten werden. Vier Fakten, die betroffene Kunden wissen sollten:

Die Airline muss eine Ersatzbeförderung anbieten

Im Streikfall sind Passagiere nicht auf sich allein gestellt: Die Fluggesellschaft muss so schnell wie möglich eine alternative Beförderung ermöglichen. Bei streikbedingten Flugausfällen oder deutlichen Verspätungen ist eine Umbuchung auf einen anderen Flug möglich. Ist das Ziel auch per Bus oder Bahn erreichbar, kann die Airline diese Transportmöglichkeit anbieten. Wenn sich ein Flug nur um wenige Stunde verschiebt, genügt es zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Wenn ein Flug definitiv ausfällt oder sich mehr als fünf Stunden Verspätung aufsummieren, kann der Kunde sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.

Die Airline muss ihre Kunden versorgen

Sitzt ein Passagier während des Streiks am Flughafen fest, muss er nicht auf eigene Kosten teures Essen kaufen. Die Fluggesellschaft - oder bei einer Pauschalreise der Veranstalter - muss die Kunden betreuen. Das gilt laut der EU-Fluggastrechteverordnung, auch wenn die Airline für den Streik gar nichts kann. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Es gibt keine Entschädigung

Nach EU-Recht steht Reisenden bei Flugausfall oder Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Das gilt nach aktueller Rechtsprechung aber nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt - und das ist bei einem Streik der Fall. Eine Ausnahme gibt es: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern. In der Praxis ist das aber sehr schwierig.

Bei einer Pauschalreise lässt sich der Preis mindern

In diesem Fall geht es um die rechtliche Frage: Hat der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt? Wenn nicht, dann lässt sich der Reisepreis mindern - je nach Schwere des Mangels. Wer zum Beispiel zwei Tage am Flughafen festsitzt und damit wertvolle Urlaubszeit verpasst, kann den Reisepreis anteilig mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, kann der Kunde unter Umständen sogar kostenlos von der Reise zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es aber nicht.