Ansbach.

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff im Jobcenter von Rothenburg ob der Tauber ist der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Der 29-Jährige wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zudem muss er mehrere Tausend Euro an die Familie des Opfers zahlen.

Nach Überzeugung der Kammer stach der Mann Anfang Dezember 2014 im Büro einer Jobvermittlerin mit einem Küchenmesser auf den Psychologen ein und traf ihn dabei tödlich ins Herz. Der 61-Jährige starb kurze Zeit danach am Tatort. Das Küchenmesser hatte sich der 29-Jährige kurz zuvor in einem Supermarkt gekauft. Ein Sachverständiger diagnostizierte bei dem Mann eine schizophrene Psychose.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren wegen Mordes gefordert. Der Ankläger hatte die Mordmerkmale Heimtücke sowie Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers gesehen. Die Verteidigung hatte dagegen siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert. Beide Seiten waren sich einig, dass der Mann nicht ins Gefängnis kommen, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.

Blutige Attacken in Jobcentern haben in der Vergangenheit immer wieder Aufsehen erregt. Zu ähnlichen Fällen war es in den vergangenen Jahren in Frankfurt am Main und in Neuss bei Düsseldorf gekommen. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf die Zwischenfälle mit einem verbesserten Sicherheitskonzept reagiert.