Ganz schlecht gelaufen: Ein Freier hat auf dem Düsseldorfer Straßenstrich ausgerechnet eine Ermittlerin der Staatsanwaltschaft angesprochen. Die 34-jährige Amtsanwältin hatte sich zusammen mit Mitarbeitern des Ordnungsamts ein Bild von der illegalen Prostitution im Sperrbezirk verschafft, als sie mit der Frage „Was kostet's?“ konfrontiert wurde, bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Mittwoch Medienberichte.

Der 51-Jährige erhielt wegen eines Verstoßes gegen die Sperrbezirksverordnung einen Bußgeldbescheid über 250 Euro und zog dagegen vor Gericht. Seine Behauptung, er habe die Juristin nur freundlich gegrüßt, überzeugte das Gericht nicht. Es reduzierte aber die Bußgeldhöhe um satte 90 Prozent auf 25 Euro: Der 51-Jährige konnte glaubhaft machen, dass er in einem Wohnheim mit 107 Euro Taschengeld im Monat auskommen müsse und davon auch noch Schulden abstottere.