Göttingen.

Ein Schoko-Weihnachtsmann gefährdet die Sicherheit in einem Gefängnis – und muss deshalb einem Inhaftierten nicht ausgehändigt werden. Das entschied jetzt das Landgericht Göttingen. Ein Sicherungsverwahrter war vor Gericht gezogen, weil ihm ein von seinen Eltern geschickter Schoko-Nikolaus verwehrt wurde. Zu Recht, befand das Gericht, denn der Hohlkörper des Weihnachtsmannes sei dazu geeignet, verbotene Gegenstände wie etwa Sim-Karten oder Drogen in die Anstalt zu schmuggeln, hieß es zur Begründung.