Er schwängerte eine 13-Jährige aus der Nachbarschaft, später verging sich der Mann auch an seiner Stieftochter. Nun fiel das Urteil.

Berlin. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen muss ein 42-Jähriger für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Der Angeklagte habe eine 13-Jährige aus der Nachbarschaft geschwängert und seine Stieftochter drei Jahre lang missbraucht, befand das Berliner Landgericht am Freitag. Das erste Opfer hatte Ende 2000 ein Kind bekommen, den gelernten Tischler aber zunächst nicht als Vater benannt. Ab 2009 habe er sich an seiner damals zehnjährigen Stieftochter vergangen, so das Gericht.

Der Angeklagte habe in dem sechsmonatigen Prozess einen Missbrauch der Stieftochter bestritten und versucht, die inzwischen 16-Jährige als Lügnerin darzustellen, sagte die Vorsitzende Richterin. „Das ist gescheitert, sie hat die Wahrheit gesagt.“ In der Wohnung der Familie im Stadtteil Pankow sei es zu mindestens zehn Taten gekommen. „Wenn die Mutter Spätschicht hatte, musste die Tochter damit rechnen, dass der Stiefvater Sex wollte“, hieß es weiter im Urteil.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte zugegeben, vor etwa 15 Jahren mit der 13-jährigen Nachbarstochter Sex gehabt zu haben. Es sei einvernehmlich geschehen und ein „einmaliger Ausrutscher“ gewesen, erklärte er. Die Richter kamen zu dem Schluss, das Mädchen, das in schwierigen sozialen Verhältnissen lebte, habe „an Liebe geglaubt, er nutzte das aus“.

Die Stieftochter hatte sich vor zwei Jahren an das Jugendamt gewandt und mit ihren Angaben das Verfahren ins Rollen gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.