Duisburg.

Einem Feuerwehrmann steht nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg vor mehr als fünf Jahren keine Entschädigung zu. Das Landgericht erklärte, es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein. Der Mann erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Seine Anwältin kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.