Berlin. Eine Klägerin behauptet, durch die Einnahme von Yasminelle eine Thrombose bekommen zu haben. Jahrelanger Rechtsstreit in den USA.

Bayer muss sich nun auch vor einem deutschen Gericht wegen möglicher Gesundheitsrisiken seiner Antibabypille Yasminelle verantworten. Am 5. November eröffne das Landgericht Waldshut-Tiengen einen Zivilprozess, bestätigte der Leverkusener Pharma- und Chemiekonzern am Donnerstag einen Vorabbericht der „Wirtschaftswoche“. Es gehe um Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen einer Klägerin, die behauptet, dass sie durch die Einnahme von Yasminelle eine Thrombose bekommen hat. Der Dax -Konzern erklärte, die Ansprüche seien unbegründet.

Die juristische Auseinandersetzung um die Thrombose-Risiken der Verhütungsmittel Yaz, Yasmin und Yasminelle währt schon seit Jahren und wurde bisher vor allem in den USA ausgetragen. Bis Anfang 2015 schloss Bayer 9000 Vergleiche in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Dollar ab, allerdings ohne eine Verantwortung anzuerkennen. Weltweit erlöste Bayer im vergangenen Jahr mit den drei Pillen 768 Millionen Euro.