Hamburg. So ist die Rechtslage bei einem Stelldichein außerhalb der eigenen vier Wände.

Im Schwimmbad, im Auto oder auf der Wiese - Sex in der Öffentlichkeit klingt vielleicht aufregend, kann aber rechtliche Folgen haben. Grundsätzlich verboten ist Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit zwar nicht. Bekommt ein Dritter etwas mit, könnte er sich dadurch aber verletzt oder belästigt fühlen. Darauf weist Rechtsanwalt Constantin von Piechowski aus Hamburg hin.

An einem Platz, an dem viele Leute sind, sollte man sich mit sexuellen Handlungen daher zurückhalten - sonst ist das nicht nur peinlich, es kann auch rechtliche Folgen haben. Unter Umständen wird der Sex als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet. Das gilt besonders, wenn die Beteiligten bewusst in Kauf genommen haben, dass sie andere Menschen verärgern oder verletzen.