Holzkirchen.

In einem bayerischen Dorf ist ein Streit um Kuhglocken entbrannt. Der Nachbar eines Bauernhofs hatte sich gegen das nächtliche Geläut in Erlkam bei Holzkirchen beschwert. Das Amtsgericht Miesbach hatte ihm in einer einstweiligen Verfügung Recht gegeben. Eine Weidehaltung, bei der Tiere Glocken von 19 Uhr bis sieben Uhr tragen und sich näher als 100 Meter vom Grundstück des Klägers aufhalten, ist nun untersagt.