Karlsruhe. Der BGH bestätigt Haftstrafe für ein Elternpaar, das eine Behandlung für ihr Kind abbrach und auf alternative Heilmethoden vertraute.

Ein Esoteriker-Paar muss ins Gefängnis, weil es seinem kranken Kind lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag die Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu jeweils drei Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach Überzeugung des BGH-Strafsenats ließen die Mutter und ihr Lebensgefährte den damals zwölf Jahre alten Jungen ab Ende 1999 absichtlich leiden, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und stattdessen auf alternative Heilmethoden vertrauten. „Darin sieht der Senat ein Quälen“, sagte der Vorsitzende Richter. (Az.: 1 StR 624/14)

Schon mehrfach haben Eltern aus religiösen Gründenkranken Kindern eine notwendige medizinische Behandlung verwehrt.

- In London stirbt 2012 ein fünf Monate alter Junge an einer Knochenerweichung als Folge von Vitaminmangel. Seine Eltern hatten als Angehörige der Siebenten-Tags-Adventisten aus religiösen Gründen eine medizinische Behandlung abgelehnt. Sie werden im Februar 2014 wegen Totschlags zu zwei beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt.

- Ein elfjähriges Mädchen im US-Bundesstaat Wisconsin stirbt 2008 an einer nicht behandelten Diabetes. Seine streng gläubigen Eltern hatten für das schwer kranke Kind gebetet, statt mit ihm zum Arzt zu gehen. Ein Gericht verurteilt sie, sechs Jahre lang jeweils 30 Tage jährlich im Gefängnis zu verbringen.

- Eine 38-jährige Deutsche und ihr französischer Ehemann werden 2001 im französischen Pau zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt. Die Mitglieder der Sekte „Thabitas’s Place“ ließen laut Gericht 1997 ihren 18 Monate alten Sohn sterben. Entgegen der Empfehlung der Ärzte wurde das Kind mit einem angeborenen Herzfehler nicht operiert.

- 1993 stirbt in Österreich ein zehn Tage alter Junge, der an einer Rhesus-Unverträglichkeit und an schwerer Anämie litt. Zwei Ärzte verzichteten auf eine Bluttransfusion, weil die Eltern als Zeugen Jehovas das verboten hatten. Stattdessen versuchten sie eine kaum angewandte alternative Heilmethode. 1997 sprach das Oberlandesgericht Linz die Ärzte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Laut Gericht kann nicht zweifelsfrei gesagt werden, welche Therapie zum Erfolg geführt hätte.

- Der Leiter einer Sekte, deren Anhänger medizinische Hilfe ablehnen und auf Wunderheilung hoffen, stirbt 1984 im US-Staat Indiana an den Folgen einer Herzkrankheit und Lungenentzündung - ohne zum Arzt zu gehen. Er war wenige Wochen zuvor wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung angeklagt worden. Eine 15-Jährige war gestorben, deren Eltern der Sekte angehörten und eine Behandlung abgelehnt hatten.