Weinfelden . Die Staatsanwaltschaft verlangt eine 18-monatige Gefängnisstrafe, die allerdings für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Der einstige Radsport-Star Jan Ullrich muss sich am Dienstag (21.7.) vor einem Gericht in seiner Wahlheimat Schweiz für einen Autounfall unter Alkoholeinfluss verantworten. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine 18-monatige Gefängnisstrafe, die allerdings für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem soll Ullrich zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Franken (rund 9600 Euro) verurteilt werden.

Der erste und bislang einzige deutsche Sieger der Tour de France (im Jahr 1997) hat bereits signalisiert, dass er eine Bewährungsstrafe akzeptieren würde. Nach dem Unfall im Mai vergangenen Jahres hatte der Ex-Profi, der heute als Berater im Radsportbereich tätig ist, ein „unverzeihliches“ Verhalten eingeräumt und Besserung gelobt. Mit einem Urteil des Bezirksgerichts in Weinfelden nahe dem Bodensee (Kanton Thurgau) wird noch am Dienstag gerechnet.

Laut Anklage hatte sich der heute 41-jährige Ullrich am 19. Mai 2014 zweimal angetrunken ans Steuer gesetzt. Bei der Heimfahrt in seinen Schweizer Wohnort kollidierte er in der Ortschaft Mattwil nahe dem Bodensee an einer Kreuzung mit zwei Autos. Verletzt wurde niemand. Eine Atemluftprobe hatte 1,4 Promille ergeben. Ullrich soll mit fast 140 Stundenkilometern gefahren sein - auf der Straße sind 80 km/h erlaubt. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn an wegen „vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachem vorsätzlichen Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand“.