Karlsruhe . Für ihre Kutten zogen die Rocker sogar bis nach Karlsruhe - wo der Bundesgerichtshof ein zwiespältiges Urteil verkündete.

Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg errungen: Das Tragen der Kutten ist nicht strafbar, selbst wenn einzelne Rocker-Gruppen verboten sind. Voraussetzung ist, dass auf den Kutten die Ortsbezeichnung einer nicht verbotenen Gruppe (Chapter) angebracht ist, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe (Az.: 3 StR 33/15). Allerdings kann das Tragen untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit denen eines verbotenen Chapters übereinstimmen.

Die in Karlsruhe anwesenden Rocker - darunter eine Reihe von Führungsleuten der drei größten Motorradclubs Hells Angels, Gremium MC und Bandidos - kündigten sogleich an: „Wir ziehen unsere Kutten wieder an.“

Der BGH verwarf eine von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen ein Urteil des Bochumer Landgerichts vom vergangenen Oktober, das zwei Bandidos aus Nordrhein-Westfalen freigesprochen hatte. Vor dem Landgericht ging es darum, ob die Männer aus Bochum und Unna 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen müssen, weil andere Bandidos-Gruppen - das „Chapter Aachen“ und das „Probationary Chapter Neumünster“ - verboten sind.

"Die Gesetzeslage ist vollkommen unstimmig"

Der BGH bestätigte den Freispruch. Die Strafbarkeit sei in diesen Fällen ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber diese Regelung nicht in die Strafvorschrift des Vereinsgesetzes einbezogen habe. „Die Gesetzeslage ist vollkommen unstimmig“, so der Vorsitzende BGH-Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung, zu der rund zwei Dutzend Rocker nach Karlsruhe gekommen waren.

Dies bedeutet, dass das Tragen einer Kutte mit den Bandidos-Emblemen und dem Ortszusatz eines nicht verbotenen Chapters „nach derzeitiger Rechtslage zwar polizeirechtlich verboten sein kann, nicht aber strafbar ist“, so der BGH. Beobachter gehen davon aus, dass der Gesetzgeber diese Gesetzeslücke zügig schließen wird.

Die „Verfolgungs- und Kriminalisierungsinitiative“ der Innenminister gegenüber den Rockern habe durch den Richterspruch aus Karlsruhe ein „unrühmliches Ende gefunden“, sagten Vertreter der Hells Angels aus Stuttgart, die teils mit Kutte und Harley wieder abbrausten. (dpa)