Potsdam.

Das Landgericht Potsdam hat den Prozess um eine Geiselnahme im ICE Berlin-Hamburg an das Kammergericht Berlin abgegeben. Es bestehe hinreichender Tatverdacht auf ein Staatsschutzdelikt, erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann am Montag. Ein 24-Jähriger aus Kün­zelsau, Baden-Württemberg, hatte in Potsdam gestanden, den Zug aus politischen Motiven im November 2014 gekapert zu haben. Er habe mit einer Schreckschusspistole den Zugchef und bis zu sechs Passagiere bedroht. Um sich Respekt zu verschaffen, schoss der Mann damals in einen Sitz. Dann forderte er vom Zugchef, dass dieser ein Schreiben mit Forderungen am Telefon vorlesen solle.

Darin verlangte er, dass der Bundespräsident, die Kanzlerin und der Bundesaußenminister „auf das Schärfste“ missbilligen sollten, dass Palästina von Spanien, Schweden und Großbritannien als eigenständiger Staat anerkannt wird. Zudem sollten 500.000 Euro an ihn gezahlt werden. Er wurde von einem Fahrgast überwältigt und von der Bundespolizei festgenommen.

Weil zunächst Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit bestanden, wurde der 24-Jährige nach der Tat in den Maßregelvollzug gebracht. Später attestierte ihm ein Gerichtsgutachter volle Schuldfähigkeit – und er kam in Untersuchungshaft. „Es war sicher ein neurotischer Akt, aber eben keine psychotische Tat“, betonte der Vorsitzende Richter. Es stehe zumindest der Versuch der Nötigung des Bundespräsidenten und Mitgliedern eines Verfassungsorgans im Raum.