München .

Wegen Handels mit Marihuana aus eigenem Anbau ist ein Schmerzpatient aus Bayern zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht glaubte dem Angeklagten, dass er die Plantage in erster Linie wegen seiner Beschwerden betrieb, als Folge von Verletzungen bei mehreren Unfällen, und für andere Patienten. Wegen der Menge (245 Pflanzen) komme man um eine Haft aber nicht herum.