Karlsruhe. BGH hebt Urteil über drei Jahre und neun Monate auf. Jetzt gibt es eine neue Verhandlung

Die Strafe gegen den Erpresser von Uli Hoeneß muss neu festgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung des mehrfach vorbestraften Täters zu drei Jahren und neun Monaten Haft als zu hoch auf. „Die Strafzumessung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand“, hieß es in einem BGH-Beschluss.

Der Angeklagte hatte gestanden, den Ex-Präsidenten des FC Bayern vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. In einem Drohbrief schrieb er, er könne den Haftverlauf von Hoeneß beeinflussen. Der Erpresser verlangte 215.000 Euro. Bei einer fingierten Geldübergabe wurde er gefasst. Hoeneß war zuvor wegen Steuerhinterziehung von nachgewiesen 28,5 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Die BGH-Richter hoben das Urteil des Landgerichts München II gegen den Mann wegen versuchter Erpressung jetzt teilweise auf und wiesen den Fall dorthin zurück. Das Gericht habe „eine Reihe von Erwägungen zulasten des Angeklagten angestellt, die sich als nicht tragfähig erweisen“. Die Münchner Richter müssen die Strafe jetzt neu bemessen.

Hoeneß selbst ist seit dem 2. Januar – genau sieben Monate nach seinem Haftantritt – Freigänger. Der 63-Jährige darf das Gefängnis unter der Woche tagsüber verlassen und arbeitet in der Jugendabteilung des FC Bayern. Zum Schlafen muss Hoeneß allerdings abends zurück in die Haftanstalt Ro­thenfeld.