Mehr als 300.000 Menschen hatten die posthume Verleihung des Bundesverdienstordens an die getötete Studentin gefordert.

Berlin. Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht gestorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin auf Anfrage mit. Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände hätten ergeben, „dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“.

Tugce war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden, sie erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später starb. Der Täter Sanel M. wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, war sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen worden. Dieser Sachverhalt hatte sich im Strafprozess nicht zweifelsfrei feststellen lassen.

Mehr als 300 000 Menschen hatten eine Internet-Petition für eine Bundesverdienstkreuz-Ehrung für Tugce unterschrieben. Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert.

„Die Familie von Tugce hat sich sehr darüber gefreut, dass viele Menschen ein Bundesverdienstkreuz unterstützt haben“, sagte der Anwalt der Familie, Macit Karaahmetoglu. „Mir war es klar, dass es nur in seltenen Fällen posthum eine solche Auszeichnung gibt. Wichtig ist, dass sich so viele für Tugce eingesetzt haben.“

Eine posthume Verleihungen des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der „Landshut“ erschossen wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte. (dpa)