Strassburg.

Im Sterbehilfefall des französischen Komapatienten Vincent Lambert dürfen die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte eine Entscheidung des französischen Staatsrates, der bereits 2014 den Abbruch der künstlichen Ernährung Lamberts genehmigt hatte. Gegen die Entscheidung hatten die Eltern und Geschwister Lamberts vor dem Menschenrechtsgerichtshof Einspruch eingelegt.