Krefeld. Zum Räumungstermin legt die Bewohnerin ein Feuer – viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Weißer Kragen, schwarzer Pulli, freundliches Lächeln: „Sie sieht aus wie eine ganz liebe Frau, die man zum Kaffeekränzchen einlädt“, sagt Herbert Luczak, Vorsitzender Richter am Landgericht Krefeld. Soeben hat seine Schwurgerichtskammer die auf den ersten Blick so liebenswerte Frau wegen versuchten Mordes zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Für ihren Vermieter war sie ein Albtraum. Am Ende brannte sogar sein Haus.

Zuerst hatte er sich mit der Frau wegen des Lärms aus ihrer Wohnung in den Haaren. Dann fielen ihm die falschen Namensschilder auf, die die
39-Jährige angebracht haben soll, wenn sie Waren geliefert bekam: „Bestellbetrug“, sagt Richter Luczak knapp. Der Streit eskaliert, der Vermieter, der im selben Haus wohnt, findet Todesdrohungen und Hundekot an seiner Tür. Er kündigt der Arbeitslosen. Sein Anwalt setzt ihr eine Räumungsfrist. Tatsächlich verlässt die Frau am geforderten Tag die Wohnung, in der aber unmittelbar danach Flammen lodern. Der Brand wird zum großen Glück der Hausbewohner rasch entdeckt. Die Feuerwehr hat wenig Mühe, ihn zu löschen. Verletzt wird niemand, der Schaden bleibt in Grenzen.

Nun sucht die Polizei nach der flüchtigen Mieterin. In der Nähe des Hauptbahnhofs im niederrheinischen Krefeld wird sie gefasst; die Ermittler finden bei ihr zwei Bekennerschreiben. Aus denen geht hervor, dass die Frau, die der Richter als „ambivalent, hartnäckig und unbelehrbar“ beschreibt, sogar davon ausging, mit ihrer Brandstiftung Menschen umgebracht zu haben: „Ich habe Feuer gelegt und Leute sterben lassen.“

Ihr Verteidiger hat im Prozess einen schweren Stand: Seine Mandantin habe es sich noch anders überlegt und dem verhassten Vermieter nur einen Denkzettel verpassen wollen, argumentiert er – vergeblich. Die Angeklagte gesteht, das Feuer aus Wut und Rache gelegt zu haben. Dass sie damit Menschen in Gefahr bringe, sei ihr nicht bewusst gewesen, beteuert sie im Prozess. Ihre Bekennerschreiben sprechen eine andere Sprache.

Ein Sachverständiger hatte der Angeklagten geringe Intelligenz attestiert. Dies sei bei der Strafhöhe berücksichtigt worden, sagt Richter Luczak. Das Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – quittiert die 39-Jährige, wie es scheint, mit einem Lächeln.