Dschidda.

Winken kann nach Auffassung eines früheren Richters in Saudi-Arabien als sexuelle Belästigung gewertet werden. Freundliche Gesten mit der Hand zwischen einem Mann und einer Frau könnten „eine Interaktion auslösen, die zu einer illegalen Beziehung führt“, sagte der Jurist Ahmad Al-Jaliti laut der Zeitung „Saudi Gazette“. Maßgeblich für eine Strafbarkeit sei der Nachdruck, mit dem die nonverbale Kontaktaufnahme erfolge. Wer als Mann „hartnäckig“ einer Frau zuwinke, riskiere eine Verwarnung und gegebenenfalls Gefängnisstrafe.