Karl Dall, 74, hat im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin ein Problem weniger: Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung gegen den Freispruch des Entertainers im Dezember. „Das Urteil hat überzeugt“, sagte der Staatsanwalt. Die Klägerin aber hält an ihrem Berufungsantrag fest, berichtet der „Blick“ unter Berufung auf ihren Anwalt. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.