Ingolstadt . Der Angeklagte hatte die zwölfjährige Franziska entführt, missbraucht und dann erschlagen. Besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Drei Monate nach Beginn des Prozesses um den Sexualmord an der kleinen Franziska verkündete das Ingolstädter Schwurgericht am Montag sein mit Spannung erwartetes Urteil: Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, der 27-Jährige Stefan B. stand seit Anfang Februar wegen Mordes an der Zwölfjährigen vor Gericht. Er soll das Mädchen im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau auf grausamste Weise sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen haben.

Der Mord erschütterte die Region auch deshalb, weil Franziska vor ihrem stundenlangen Martyrium von ihrem Smartphone aus mehrere Kurznachrichten an Freundinnen verschickt hatte, dass sie verfolgt werde. Den Hilferufen wurde aber fatalerweise nicht nachgegangen.

Geständnis zu Prozessbeginn

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Beobachter zweifelten nach 15 Verhandlungstagen kaum an seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft - selbst der Verteidiger hatte auf Mord plädiert. Allenfalls komme eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge infrage, stellte er ins Ermessen des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft stellte zusätzlich zum Mordurteil die besondere Schwere der Schuld fest. Nach ihrer Überzeugung kommen Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und besonders schwere Vergewaltigung als Straftatbestände hinzu. Bei besonderer Schwere der Schuld kommt der Mann nicht nach 15 Jahren Haft frei. (dpa)