München.

Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter grob, muss er mit der Kündigung rechnen. Benutzt der Mieter etwa die Bezeichnung „Sie promovierter Arsch“, darf der Vermieter das Mietverhältnis sofort beenden. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden. Das Gericht berücksichtigte, dass Mieter und Vermieter im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen unausweichlich sind. Außerdem habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 474 C 18543/14).