Ein Fußballabo im Bezahlfernsehen lässt sich für Profikicker nicht ohne Weiteres von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Münster urteilte, dass die Kosten für das Sky-Abo keine Werbungskosten eines Berufsfußballers darstellen (Aktenzeichen: 2 K 3027/12 E). Geklagt hatte ein Zweitligaspieler, nachdem das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkannt hatte. Der Spieler hatte argumentiert, durch das Ansehen der Spiele schule er seine eigenen fußballerischen Fähigkeiten und bereite sich taktisch auf seine Gegenspieler vor.