Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft wirft den Tagesmüttern vor, Kinder gequält und geschlagen zu haben. Anklage von 89 auf vier Fälle reduziert.

Wegen 89 Fällen stehen zwei Magdeburger Tagesmütter vor Gericht - im Plädoyer der Staatsanwaltschaft sind nur noch vier übriggeblieben. Nach der umfangreichen Beweisaufnahme seien nur diese Taten als zweifelsfrei erwiesen anzusehen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag am Landgericht Magdeburg.

Die meisten Anklagepunkte hätten sich auf drei Zeuginnen gestützt, deren Glaubwürdigkeit von einer Gutachterin überprüft worden sei - danach sei nicht klar, wo die Grenze zwischen tatsächlich Erlebtem und möglichen Übertreibungen liege. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Tagesmütter - Mutter und Tochter - Geldstrafen in Höhe von 1500 und 300 Euro.

Zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft den Tagesmüttern vorgeworfen, Kinder gequält und geschlagen zu haben. Auf der Anklageliste standen 89 konkrete Vergehen. Beispielsweise wurde den Frauen vorgeworfen, Ein- bis Dreijährigen Erbrochenes und Toilettenpapier in den Mund gestopft haben.