Karlsruhe. 20 Zigaretten pro Tag – das ist zu viel. Mieter können Nachbarn das starke Rauchen auf dem Balkon verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Fühle man sich vom Qualm gestört, bestehe ein Unterlassungsanspruch. Maßgebend sei das Empfinden eines „durchschnittlich verständigen Menschen“.