Abmeldung im Internet, E-Call, Steuer-Änderungen bei Elektroautos, neue Typ- und Regionalregelungen bei den Kfz-Versicherungen und vieles mehr - 2015 kommt wieder einiges auf deutsche Autofahrer zu.

Autofahrer, aufgepasst! Wie jedes Jahr bringt auch 2015 zahlreiche Veränderungen mit sich - positive und negative.

Abmeldung online: Ab dem 1. Januar 2015 beispielweise kann das eigene Fahrzeug über das Internet abgemeldet werden. Dafür gibt´s einen Sicherheitscode für Fahrzeugschein und Kennzeichen, der bei der Abmeldung auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen wird. Oder, ganz zeitgemäß: Die Kennung per QR-Code einscannen. Dadurch soll das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde entfallen, Gebühren werden bequem per E-Payment beglichen. Bald soll auch die Zulassung online ablaufen.

Steuerfreiheit bei Elektroautos: Wer Steuern sparen möchte und mit dem Kauf eines Elektroautos liebäugelt, sollte wissen, dass im Dezember kommenden Jahres die zehnjährige Steuerfreiheit ausläuft - die gilt ab 2016 nur noch für fünf Jahre.

Euro 6: Die neue Abgasnorm Euro 6 gilt ab September 2015 für alle Neuwagen und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren - betroffen davon sind vor allem Personenwagen mit Dieselmotor. Nach der neuen Norm dürfen Autos nicht mehr als 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen.

E-Call: Typgenehmigte Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Notrufsystem, dem sogenannten E-Call, ausgerüstet werden. Die Technik soll bei Notfällen selbstständig den Rettungsdienst informieren, sobald ein Airbagsensor auslöst. Übers Mobilfunknetz werden Position und Fahrtrichtung übermittelt, auch eine Sprachverbindung zum Fahrzeuginsassen wird aufgebaut.Geplanter Stichtag für die Einführung: 1. Oktober 2015.

Und dann sind da noch...

...zahlreiche Änderungen bei den Kfz-Versicherungen, der Schwerpunkt liegt auf Typ- und Regionalklasse. Und beim Ersetzen des alten Verbandkastens sollte auf die DIN-Vorschrift geachtet werden...

Wann es sich lohnt, die Kfz-Versicherung zu wechseln

Die alljährliche Jagd auf die günstigste Kfz-Versicherung hat begonnen: Die meisten Verträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar – mit einer Frist von einem Monat. Normalerweise ist also der 30. November der Kündigungsstichtag. Dieser fällt jedoch in diesem Jahr auf einen Sonntag.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte also darauf achten, die Kündigung so zu versenden, dass sie dem Versicherer bereits am Freitag, dem 28. November vorliegt.

Zugleich sollte man natürlich schnellstens Ausschau nach den günstigsten Kfz-Versicherungen mit den besten Bedingungen halten. Das Sparpotenzial ist mitunter enorm, besonders wenn man auf Basistarife ausweicht.

Dabei sollte aber das Kleingedruckte in den Bedingungen auch immer den Schadensfall umfassen – sonst kann sich das vermeintliche Schnäppchen später als extrem teuer herausstellen. Der Bund der Versicherten (BdV) nennt eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro, den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sowie die erweiterte Wildschadensklausel als Kriterien für eine gute Kfz-Versicherung.

Eine Selbstbeteiligung von 300 Euro im Kasko- sowie 150 Euro im Haftpflichtbereich liegen dabei im Rahmen des Üblichen. Solche Tarife gibt es wahlweise mit freier Werkstattwahl oder Werkstattbindung (Basis light), was noch einmal einen kleinen Preisunterschied ausmacht. Wichtige Kriterien sind auch die Neupreiserstattung bei Neuwagen im Fall eines Totalschadens und der Rabattschutz.