In Hamburg soll das große Parkhaus am Flughafen betroffen sein. Datenschützer sind entsetzt über Hunderte Parkhäuser, die Kennzeichen scannen und speichern.

Hamburg. Der IT-Gipfel 2014 in Hamburg ist wenige Stunden Geschichte – und schon bahnt sich für die Stadt offenbar ein großes Datenschutz-Problem an. Denn bundesweit werden mutmaßlich in Hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos erfasst. Das berichten der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und die „Süddeutschen Zeitung“. Verschiedene Datenschutzbehörden sähen diese Praxis kritisch. Aber eine rechtliche Handhabe dagegen gebe es derzeit nicht.

In Hamburg werde das Parkhaus am Flughafen überprüft. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte, dass seine Behörde den dortigen Einsatz der Erfassungs-Technik als problematisch betrachte. Beispielsweise liege von den Dauerparkern keine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten vor. Der Flughafen wollte sich nicht äußern, solange das Verfahren noch läuft.

Betroffene Autofahrer wüssten häufig nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden, hieß es. Unklar sei zudem, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat. Für den Einsatz solcher Anlagen durch private Betreiber gibt es den Angaben zufolge bislang keine gemeinsame Linie der zuständigen Landesbehörden. In vielen Ländern haben die Datenschützer noch keine derartigen Fälle geprüft.

Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erklärte auf Anfrage, dass die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichnen in Parkhäusern und bei der Zufahrt zu Campingplätzen einer ersten Einschätzung nach datenschutzrechtlich nicht legitimiert sei. Die Ein- und Ausfahrtkontrollen stellten eine Bezahlung und damit die berechtigten Unternehmensinteressen sicher, so die schleswig-holsteinischen Datenschützer.

Andere Länder wie Niedersachsen, Berlin oder Bayern hätten dagegen vereinzelt in den vergangenen Jahren Kennzeichen-Erfassungs-Systeme überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet – beispielweise, um Manipulationen von Parkzeiten zu unterbinden.

Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht der Polizei untersagt, zu Fahndungszwecken massenhaft Autokennzeichen zu erfassen und zu speichern. Der Verkauf von Kennzeichen-Erfassungs-Systemen ist den Recherchen zufolge in den vergangenen Jahren aber deutlich angestiegen. Es gebe Dutzende von Herstellern. Einer von ihnen hat nach eigenen Angaben mittlerweile 80 Campingplätze in Deutschland ausgestattet.

Ein anderer Produzent teilte dem NDR und der „SZ“ mit, dass sie in diesem Jahr bereits etwa 200 Parkhäuser und Parkplätze mit Kennzeichen-Erfassungssystemen ausgerüstet hätten. Die Nachfrage sei extrem hoch.

In Nordrhein-Westfalen werde die Praxis nun erstmals untersucht, unter anderem am Parkplatz des Aachener Uniklinikums. Mit einem Auto-Kennzeichen lasse sich der Name des Halters leicht herausfinden, warnt die zuständige Datenschutzbehörde. Deshalb sei ein Nummernschild besonders schutzwürdig.