Vor dem Landgericht Bayreuth hat am Donnerstag das Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Peggy begonnen. Fast dreizehn Jahre nach dem spurlosen Verschwinden des Mädchens steht erneut der geistig behinderte Ulvi K. vor Gericht.

Bayreuth. Das Wiederaufnahmeverfahren im Fall der seit 13 Jahren spurlos verschwundenen Peggy aus Oberfranken hat am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Bayreuth begonnen. Auf der Anklagebank sitzt der 36 Jahre alte Ulvi K. Er wurde beim Betreten des Gerichtssaal am Morgen von den Zuhörern mit Applaus begrüßt. Der geistig Behinderte war im April 2004 als Mörder Peggys zu lebenslanger Haft verurteilt worden – eine Leiche des damals neun Jahre alten Mädchens wurde aber nie gefunden.

Das Verfahren begann mit schweren Vorwürfen gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des angeklagten Ulvi K., Michael Euler, warf der Sonderkommission vor dem Landgericht Bayreuth gravierende Pannen vor. Falschaussagen und fehlerhafte Ermittlungsergebnisse seien nicht erkannt worden. Für Ulvi K. entlastende Ergebnisse seien auf Nebenakten verteilt worden, ohne dies dem Gericht bei dem Prozess vor zehn Jahren mitzuteilen.

Euler hält seinen Mandanten für ein Justizopfer: „Denn es ist nur schwer zu glauben, dass ein geistig Behinderter das perfekte Verbrechen begangen haben soll. Ohne Leiche. Ohne Spuren“, sagte der Verteidiger vor Prozessbeginn.

Wer sich die Mühe mache, die rund 14.000 Aktenseiten durchzuarbeiten, erhalte ein ganz anderes Bild von dem „an Komplexität kaum zu übertreffenden Fall“, sagte Euler vor Gericht. Ulvi K. habe bei seinen damaligen Vernehmungen insgesamt vier völlig widersprüchliche Geständnisse abgelegt. Euler zitierte aus einem psychiatrischen Gutachten, wonach Ulvi K. die Begabung habe, selbst Lügengeschichten äußerst fantasiereich zu erzählen. Die Geständnisse seien solche Fantasiegeschichten gewesen.

Leiche des Mädchens wurde nie gefunden

Am 7. Mai 2001 war die Schülerin Peggy im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Ulvi K. nannte den Ermittlern verschiedene Orte, wo er Peggys Leiche entsorgt haben wollte. Doch an keiner Stelle wurde das Mädchen gefunden.

Ulvi K. habe aus panischer Angst vor dem Gefängnis die Geschichten erzählt, sagte Euler. Die Beamten hätten ihn teils mit Schokolade zu Aussagen überredet. Immer wieder sei ihm eingeredet worden, er müsse nicht ins Gefängnis, wenn er nur die Wahrheit sage. Der Gastwirtssohn, der damals das geistige Niveau eines Zehnjährigen gehabt habe, sei nach den Befragungen immer „fix und fertig“ gewesen. Er habe am ganzen Körper gezittert und mit Medikamenten beruhigt werden müssen. „Selbst jemand, der nicht geistig behindert ist, gibt in so einer Situation vieles zu“, sagte Euler.

Staatsanwalt Daniel Götz verlas zum Auftakt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die gleiche Anklageschrift wie beim ersten Prozess vor zehn Jahren. So sehen es die Regularien für ein Wiederaufnahmeverfahren vor. Die Strafkammer am Landgericht Hof war vor zehn Jahren davon überzeugt, dass Ulvi K. die Schülerin zunächst auf einem Feldweg verfolgte und ihr dann so lange Mund und Nase zuhielt, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit diesem Mord habe er einen vier Tage zuvor begangenen sexuellen Missbrauch an Peggy vertuschen wollen, hieß es im Urteil.

Staatsanwältin Sandra Staade entgegnete Euler, er habe nur die für seinen Mandanten entlastenden Fakten aus den Ermittlungsakten erwähnt. Einiges sei auch falsch geschildert worden. Für das Verfahren sind zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt.

Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil ein wichtiger Belastungszeuge im September 2010 seine Aussage widerrufen hat. Er hatte behauptet, Ulvi K. habe ihm den Mord an Peggy gestanden. Dies sei jedoch eine Lüge gewesen, räumte er später ein. Außerdem war beim ersten Prozess nicht bekannt, dass Ermittler eine sogenannte Tathergangshypothese hatten anfertigen lassen – sie war dem späteren Geständnis von Ulvi K. verblüffend ähnlich.

Der Verteidiger des inzwischen 36-jährigen K. will in der Neuauflage einen Freispruch für seinen Mandanten erreichen. K. musste seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft seine Haftstrafe bislang noch nicht antreten. Er ist wegen sexueller Übergriffe auf Kinder in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.