Die Techniker und andere gesetzliche Kassen schütten einen Teil ihrer Rücklagen aus. Auch für künstliche Befruchtung gibt es künftig Zuschüsse.

Hamburg/Berlin. Die Reserven in Milliardenhöhe sorgen dafür, dass einige gesetzliche Krankenkassen erneut Prämien an ihre Mitglieder auszahlen können. Die in Hamburg beheimatete Techniker Krankenkasse (TK), Deutschlands zweitgrößte Kasse, beschloss eine 80-Euro-Prämie pro Mitglied für 2014. Die Dividende soll bereits im Januar 2014 an die Mitglieder überwiesen werden. Ein zweiter Stichtag ist der 1. Dezember 2014. Wer an diesem Tag TK-Mitglied ist und im Januar noch keinen Anspruch auf Dividende hatte, erhält den Angaben zufolge ebenfalls 80 Euro ausgezahlt.

Damit schüttet die TK bei einem Haushaltsvolumen von rund 24 Milliarden Euro Prämien von einer halben Milliarde Euro aus. Die Kasse hat 6,2 Millionen Mitglieder und insgesamt 8,5 Millionen Versicherte. Für 2012 weist sie einen Überschuss von knapp einer Milliarde Euro aus.

Auch die deutlich kleinere Krankenkasse hkk beabsichtigt, ihren Mitgliedern für das Jahr 2014 Beiträge zurückzuzahlen. Nach derzeitiger Planung werde die Dividende mindestens 100 Euro betragen, teilte die hkk in Bremen mit. Der Verwaltungsrat habe darüber aber noch nicht entschieden. Die hkk zählt mehr als 360.000 Versicherte, darunter 260.000 zahlende Mitglieder.

Auch bei den Betriebskrankenkassen wird erwartet, dass einige von ihnen erneut Prämien ausschütten. Anders ist es bei den anderen großen Kassen, auch bei den AOKen. Die meisten Versicherungen haben bisher betont, dass sie vor allem mit guten Angeboten punkten wollen, alternative Heilmethoden anbieten oder Zweitmeinungen vermitteln.

Die TK hat im Vergleich zum Vorjahr ihr Auszahlungsverfahren verändert. Für 2013 gilt noch eine andere Regelung: Jedes Mitglied erhält für die Monate von Mai bis Dezember jeweils zehn Euro, zusammen also ebenfalls 80 Euro. Auch dieser Betrag für 2013 wird im Januar 2014 ausgezahlt, sodass die meisten Mitglieder 160 Euro erhalten werden.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn lobte, dass der Wettbewerb in der Krankenversicherung wirke. Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde muss den Beschluss noch genehmigen.

Die Krankenkassen haben weiterhin hohe Rücklagen – zum Ende des ersten Halbjahrs waren es 16,6 Milliarden Euro. Beim Gesundheitsfonds kommen noch einmal Reserven von rund 11,1 Milliarden Euro hinzu. Von Zusatzbeiträgen bleiben die Beitragszahler laut Kassen-Spitzenverband auch im kommenden Jahr wahrscheinlich verschont. Die Ausgaben stiegen inzwischen aber wieder an – je Versicherten im ersten Halbjahr um 4,6 Prozent.

Wer einen Teil der Beiträge als Prämie zurückbekommt, muss in der Steuererklärung die Angabe zu den gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen um diesen Betrag vermindern.

Die Techniker Krankenkasse will künftig auch weitere Zuschüsse zahlen. Ungewollt kinderlose Paaren erhalten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 750 Euro. Ab 1. Oktober übernimmt die Krankenkasse einen Zuschuss von 250 Euro für bis zu drei Behandlungsversuche, wie der TK-Verwaltungsrat beschloss. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der TK versichert sind. Das Bundesversicherungsamt muss der Ergänzung der TK-Satzung noch zustimmen.

Mit dieser Satzungsleistung unterstützt die TK Ehepaare, die eine sogenannte In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durchführen lassen, wie es hieß. Laut Gesetz übernehmen die Krankenkassen die Hälfte der Kosten, die bei diesen Maßnahmen anfallen. Dadurch entstehen den betroffenen Versicherten zum Teil erhebliche finanzielle Eigenanteile. Mit dem Zuschuss will die TK nach eigenen Angaben diese finanzielle Belastung verringern.

Seit 2004 werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht mehr vollständig von den Kassen übernommen, sondern nur noch zur Hälfte und für die ersten drei Versuche. Die andere Hälfte und die Kosten für einen vierten, in aller Regel letzten Versuch, müssen die Paare selbst zahlen. Ihr Eigenanteil bei drei Behandlungen liegt damit bei bis zu 6000 Euro, bei vier Versuchen beträgt er bis zu 10.000 Euro.

Seit einigen Jahren debattieren Bund und Länder darüber, wie die finanzielle Belastung der betroffenen Paare gelindert werden kann. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen beim ersten bis dritten Versuch die Hälfte der Kosten übernimmt und Bund und Länder sich mit insgesamt 25 Prozent beteiligen. Die behandelten Paare müssten dann nur noch ein Viertel der Kosten selbst zahlen. Bisher unterstützten Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen das Projekt. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie leiden bundesweit 1,5 Millionen Paare unter unerfülltem Kinderwunsch.