Anwälte beklagen Indiskretionen. Christian Wulff muss sich wegen Vorteilsnahme im Amt verantworten: Es drohen bis zu drei Jahre Haft.

Hannover/Hamburg. Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss sich wegen Vorteilsnahme im Amt vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen das ehemalige Staatsoberhaupt soll voraussichtlich ab 1. November beginnen, wie das Landgericht Hannover am Dienstag mitteilte.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Wulff wegen Bestechlichkeit angeklagt, diesen Vorwurf stufte das Gericht nun herunter.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass sich ein ehemaliges Staatsoberhaupt vor Gericht verantworten muss. Die zuständige 2. Große Strafkammer um Richter Frank Rosenow hatte ihre Entscheidung den Anwälten bereits in einer 14-seitigen Stellungnahme mitgeteilt.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind zunächst 16 Verhandlungstage für die Dauer von acht Wochen angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht minderte die Vorwürfe nun auf Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.

Damit sinkt auch das drohende Strafmaß im Falle einer Verurteilung: Für Vorteilsnahme sieht das Strafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, für Bestechung drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff einige Wochen später auch.

Zur Herabstufung der Vorwürfe erklärte das Gericht, dass eine Bestechlichkeit mit einer Verletzung von Dienstpflichten bei einer Diensthandlung zusammenhängt. Bei Vorteilsnahme geht es dagegen darum, dass ein Vorteil bei der Dienstausübung angenommen wird.

Dabei ist es egal, ob pflichtwidrig gehandelt wird oder nicht. Es sei ausreichend, dass der Vorteil „allgemein inhaltlich mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft und damit geeignet ist, den bloßen Anschein der Käuflichkeit zu erwecken“.

Wulffs Anwälte kommentierten die Entscheidung auf ihrer Internetseite: „Die Zulassung und gerichtliche Überprüfung einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage ist der Normalfall.“ Das Gericht habe den Vorwurf gegen Wulff „allerdings erheblich reduziert“.

Die Verteidiger Groenewolds reagierten enttäuscht: „Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat“, sagte Rechtsanwalt Bernd Schneider der dpa.

Beide Kanzleien kritisierten, dass Journalisten bereits vor der offiziellen Verkündung detailliert über die Entscheidung des Gerichts berichtet hatten. Auch im Zuge der Ermittlungen hatten immer wieder Indiskretionen für Ärger gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wertete die Verfahrenseröffnung als Bestätigung ihrer Arbeit: Dies zeige, „dass aufgrund der sorgfältig geführten Ermittlungen hinreichender Tatverdacht wegen eines Korruptionsdelikts besteht“.

Nachdem Wulff und Groenewold im April das Angebot der Staatsanwaltschaft, dem drohenden Prozess gegen Zahlung einer Geldauflage zu entgehen, abgelehnt hätten, „musste gegen sie öffentliche Anklage erhoben werden“.

Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Wulff-Affäre, die mit Berichten über einen 500.000-Euro-Privatkredit für Wulffs inzwischen verkauftes Eigenheim in Großburgwedel bei Hannover begonnen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war dieser einen Tag später von seinem Amt zurückgetreten.