Düsseldorf. Ein Urteil sorgt für Aufsehen: Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer „unerträglichen Geruchsbelästigung“ führe (Az.: 24 C 1355/13).

In dem Fall geht es um einen 75 Jahre alten früheren Hausmeister, der seit 40 Jahren in der Wohnung lebt. Die Vermieterin hatte ihm gekündigt, weil er zu stark geraucht und nicht ausreichend gelüftet habe. Über die Wohnungstür sei der Qualm ins Treppenhaus gezogen. Mehrere andere Mieter hätten sich über ihn beschwert. Der Hausmeister sprach von vorgeschobenen Gründen. Lediglich ein Mieter im 5. Stock habe Rauch bemängelt – weit entfernt von seiner Parterrewohnung. In Wahrheit wolle die Vermieterin in seiner Wohnung Büros einrichten.

Das Gericht sah es anders. Der Mann habe die Gesundheit der Mieter gefährdet. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers.